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Gestaltungsplan Laupenäcker: öffentliche Auflage

Gestaltungsplan Laupenäcker: öffentliche Auflage. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG, SAR 713.100) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 17. April 2026, bis Montag, 18. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung Unterlunkhofen, Rottenschwilerstrasse 16, 8918 Unterlunkhofen, auf und können während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage www.unterlunkhofen.ch aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Unterlunkhofen, Rottenschwilerstrasse 16, 8918 Unterlunkhofen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Sofern ein persönlicher Besprechungsbedarf besteht, findet im Gemeindehaus Unterlunkhofen eine Sprechstunde auf Voranmeldung statt. Diese ist wie folgt terminiert: Donnerstag, 30. April 2026, 16.00 bis 18.00 Uhr. Anlässlich dieser Sprechstunde können die Unterlagen mit Vertretern der Gemeinde sowie Mitgliedern des Planungsteams diskutiert werden. Bitte melden Sie sich dazu mit Angabe des gewünschten Besprechungsinhaltes bis am 27. April 2026 unter gemeindekanzlei@unterlunkhofen.ch an.

GP Laupenäcker Situationsplan [pdf, 5.1 MB]

GP Laupenäcker Sondernutzungsvorschriften [pdf, 448 KB]

GP Laupenäcker Planungsbericht [pdf, 10.7 MB]

GP Laupenäcker RP Architektur [pdf, 3.7 MB]

GP Laupenäcker RP Freiraum [pdf, 17.4 MB]

GP Laupenäcker Abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 206 KB]