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Abstimmungen und Wahlen

Urnenstandort und Urnenöffnungszeiten

Gemeindehaus Unterlunkhofen

Sonntag

09.30 bis 10.00 Uhr

Die Urne wird jeweils eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf kommenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.

Stimmberechtigt sind alle in Unterlunkhofen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.


Resultate

Die Abstimmungsresultate in der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten beim Parkplatz gegenüber dem Gemeindehaus. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten nur Teilresultate der Gemeinde Unterlunkhofen sind. Ebenfalls werden die Abstimmungsresultate auf der Webseite unter Politik / Abstimmungen und Wahlen aufgeschaltet.

Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch


Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.


Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (Couvert) im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint und kleben Sie dieses zu. 

Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post spätestens am Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.


Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.