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Hund

Meldepflicht

Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, ist der Wohngemeinde zu melden. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, Tod eines Hundes, Namens- oder Adressänderung der Hundehaltenden und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen.


Hundetaxe

Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Wohngemeinde die Hundetaxe bezahlt werden. Sie wird jedes Jahr im Mai fällig. Wird ein Hund zwischen dem 31. Oktober und dem 30. April drei Monate alt und damit taxpflichtig, muss nur die Hälfte der Taxe bezahlt werden. Wer nach Bezahlung der Hundetaxe einen Hund ersetzt oder innerkantonal den Wohnsitz wechselt, muss für das laufende Jahr keine weitere Hundetaxe bezahlen. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund.


AMICUS

Hundehaltende verfügen über ein Login auf die Hundedatenbank AMICUS, wo sie selbständig ihre Angaben sowie diese des Hundes aktualisieren können. Sofern Sie das erste Mal einen Hund besitzen, erfasst Sie die Einwohnerkontrolle im AMICUS.

https://www.amicus.ch/Account/Login
Flyer AMICUS  [PDF, 1.00 MB]