Kehrichtentsorgung
Die Entsorgung des Kehrichts erfolgt nach dem Abfallreglement der Gemeinde Unterlunkhofen, welches im Online-Schalter heruntergeladen werden kann. Jeder Abfallverursacher ist dafür verantwortlich, dass seine Abfälle vorschriftsgemäss beseitigt werden.
Kehrichtgebührenmarken
Für die Entsorgung der Kehrichtsäcke (17 l, 35 l, 60l und 110 l) sind die offiziellen Kehrichtgebührenmarken zu verwenden.
17 l = 0.5 Marke
35 l = 1 Marke
60 l = 2 Marken
110 l = 3 Marken
Der Verkauf von 60 l und 110 l Kehrichtsäcken wird per 31. März 2022 definitiv eingestellt. Die bis dahin verkauften offiziellen Kehrichtsäcke der Gemeinde Unterlunkhofen sind bis zum 31. März 2023 gültig.
Sperrgut
Brennbares Kleinsperrgut mit einem Höchstgewicht von 25 kg und einer maximalen Grösse von 100 cm Länge, 50 cm Druchmesser können zusammen mit dem Kehricht bereitgestellt werden. Auf das Kleinsperrgut ist eine Sperrgutmarke gut sichtbar anzubringen.
Containerplomben
Für die Leerung von Containern sind Containerplomben (400l und 800 l) zu verwenden.
Verkaufsstellen
- Gemeindeverwaltung
- Bäckerei Stutz
- Post Oberlunkhofen