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Geburt

Hausgeburt

Kommt Ihr Kind zuhause zur Welt, so ist die Geburt innert drei Tagen persönlich dem Zivilstandsamt anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen.

Für die Anmeldung ist die Geburtsanzeige der Hebamme bzw. des Arztes/der Ärztin, zusammen mit den erforderlichen Dokumenten, abzugeben. Die anzeigepflichte Person hat sich in jedem Fall mit einem Ausweis (Pass oder IDK) auszuweisen.

Planen Sie eine Hausgeburt, empfehlen wir Ihnen, sich bereits vor der Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt über die notwendigen Dokumente zu informieren.


Spitalgeburt

Die allermeisten neuen Erdenbürger werden in Spitälern geboren. Für allfällige Auskünfte steht die jeweilige Spitalverwaltung zur Verfügung.

Wird Ihr Kind im Spital geboren, leitet dieses nach der Geburt die Ausweise und unterschriftlichen Erklärungen zusammen mit der vom Spital ausgefüllten Geburtsanzeige an das Zivilstandsamt des Ereignisortes weiter.


Geburtsurkunden können beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes jederzeit bestellt werden.

Die Meldung der Geburt an die Wohnsitzgemeinde erfolgt durch das zuständige Zivilstandsamt.


Zuständige Abteilung

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