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Heirat

In der Schweiz werden Ehen ausschliesslich beim Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig. Sie dürfen erst nach der Ziviltrauung stattfinden. Richten Sie Fragen zu religiösen Trauungen bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Vorbereitung der Eheschliessung

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung genannt und ersetzt das frühere Verkündverfahren.

Das Brautpaar wendet sich persönlich nach vorheriger Terminabsprache an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams und stellt das Gesuch um Durchführung der Vorbereitung der Eheschliessung. Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist erforderlich.


Zuständige Abteilung