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Identitätskarte/Pass

Identitätskarte

Um eine Identitätskarte zu beantragen, ist die persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle notwendig. Bei unmündigen oder bevormundeten Personen hat die gesetzlichen Vertretung den Antrag mitzuunterzeichnen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen


Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustanzeige (einer schweizerischen Polizeidienststelle) kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.


Nützliche Links


Zuständige Abteilung

open positions