Identitätskarte/Pass
Identitätskarte
Um eine Identitätskarte zu beantragen, ist die persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle notwendig. Bei unmündigen oder bevormundeten Personen hat die gesetzlichen Vertretung den Antrag mitzuunterzeichnen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen
- Identitätskarte
- Verlustanzeige der Polizei (bei Verlust)
- 1 aktuelles Passfoto Kriterien des Bundesamts für Polizei
Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustanzeige (einer schweizerischen Polizeidienststelle) kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Nützliche Links
- www.schweizerpass.ch
- Ausweiszentrum Aargau
- Merkblatt Pass 10/Identitätskarte/Provisorischer Pass [pdf, 486 KB]