Navigieren in Unterlunkhofen

Besuchsaufenthalt/Garantieerklärung

Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer

Ausländische Personen aus visumpflichtigen Ländern können sich max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchsweise in der Schweiz respektive in den Schengen-Staaten aufhalten.
Auf der Webseite des Kantons Aargau finden Sie weitere Informationen über den Ablauf, benötigte Unterlagen und Kosten sowie ein Merkblatt.
https://www.ag.ch


Zuständige Abteilung