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Adressauskünfte

Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).

Adressanfragen sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten. Der Anfrage ist ein Interessennachweis und ein adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert beizulegen.
Für eine Adressauskunft wird gemäss § 23 Abs. 1 RMV eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.


Zuständige Abteilung