Herunterstufung Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3
Per Mittwoch, 16. September 2026, 12:00 Uhr wird die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) heruntergestuft und das bedingte Feuerverbot aufgehoben.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau – auf. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
- Merkblatt Stufe 3 [pdf, 511 KB]
- Allgemeinverfügung Departement Gesundheit und Soziales [pdf, 815 KB]