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Amtliche Publikationen vom 26.03.2024

Vandalenschäden. In den vergangenen Tagen wurden im Dorf grössere Vandalenakte verübt und beträchtlicher Schaden angerichtet. So wurden das Gemeindehaus, das Mehrzweckgebäude/Schulhaus, Bushaltestellen und eine sich in der Nachbarschaft befindende private Tiefgarage Ziele von Sprayereien. Weiter wurde der Briefkasten des Gemeindehauses beschädigt. Die Gemeinde hat Strafantrag gegen die unbekannte Täterschaft gestellt.

Solche Schäden, ob mutwillig oder durch Leichtsinn herbeigeführt, häufen sich leider in letzter Zeit. Die Täterschaft zu ermitteln ist oft schwierig bis unmöglich. Und selbst in Fällen, wo jugendliche Verursachende ermittelt wurden, zeigen sich deren gesetzlichen Vertretungen leider sehr unkooperativ. Die verursachten Kosten bleiben so leider bei den Steuerzahlenden hängen.

 

 

Anpassung Kehrichtgebühren. Gemäss Art. 34 des Abfallreglements vom 1. April 1994 müssen die ordentlichen Hauskehrichtabfuhren durch Sack-, Sperrgut- und Containergebühren finanziert werden. Die Grundgebühren müssen die Aufwendungen für die Spezialabfuhren sowie den Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen decken.

Gebührenanpassungen liegen laut Art. 36 Abfallreglement in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Preise für Gebührenmarken und Containerplomben sowie die Grundgebühr sind vom Gemeinderat jeweils nach Rechnungsabschluss per 1. April anzupassen. Wenn die Deckung des massgebenden Nettoaufwandes des vorangegangenen Rechnungsjahres weniger als 95 % beträgt zu erhöhen, und zu senken, wenn die Kostendeckung über 105 % beträgt. Die Kostendeckung 2023 beim Graugut (Hauskehrichtabfuhr) betrug 82.221 %. Gemäss Reglement hat dies eine Gebührenerhöhung um 18 % zur Folge. Die geltenden Gebühren für Sperrgut-, Kehrichtmarken und Containerplomben werden ab 1. April 2024 wie folgt neu festgelegt:

Kleinsperrgutmarken                    CHF 2.60 (bisher CHF 2.20)

1 Bogen Gebührenmarken          CHF 21.00 (bisher CHF 18.00)

Containerplomben 400 l               CHF 19.25 (bisher CHF 16.30)

Containerplomben 800 l               CHF 38.50 (bisher CHF 32.60)

 

Die Kostendeckung für die Spezialabfuhren und Sammelstellen betrug im Jahr 2023 83.824 %. Die Haushalt- und Gewerbepauschalen werden deshalb per 1. April 2024 um 18 % erhöht und wie folgt festgelegt:

Kleine Haushaltspauschale          CHF 53.10 (bisher CHF 45.00)

Grosse Haushaltspauschale        CHF 106.20 (bisher CHF 90.00)

Gewerbepauschale I                      CHF 154.60 (bisher CHF 131.00)

Gewerbepauschale II                    CHF 115.95 (bisher CHF 98.25)

Gewerbepauschale III                   CHF 77.30 (bisher CHF 65.00)

Gewerbepauschale IV                   CHF 38.65 (bisher CHF 32.75)

 

 

Temporäre Sperrung Trottoir Hinterdorfstrasse. Die Bauherrschaft Bimag Immo AG realisiert an der Hinterdorfstrasse/Zugerstrasse mehrere Mehrfamilienhäuser. Ab dem 2. April 2024 starten die Umgebungsarbeiten. Damit die Umgebungsarbeiten ausgeführt werden können, ist die Sperrung des Trottoir an der Hinterdorfstrasse im Bereich der Baustelle notwendig. Diese Sperrung wurde vorab mit der Gemeinde abgesprochen und bewilligt. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis am 12. April 2024.

Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden in dieser Zeit umgeleitet, die Umleitung ist signalisiert.

Für Unannehmlichkeiten entschuldigt sich die Bauherrschaft bereits heute.

 

 

Seniorenmittagstisch. Der nächste Mittagstisch der Pro Senectute findet am Donnerstag, 4. April 2024 um 13.00 Uhr im Restaurant Hecht in Rottenschwil statt. Alle EinwohnerInnen ab 60 Jahren sind herzlich willkommen. Bitte anmelden bei Maria Grossen bis Dienstag, 2. April 2024 unter Telefon Nr. 056 496 08 15 oder E-Mail grossen.maria@bluewin.ch.

 

 

Blutspendeaktion. Die nächste Blutspendeaktion findet am Mittwoch, 3. April 2024, 17.00 bis 20.00 Uhr in der Turnhalle von Oberlunkhofen am Gibelhütteweg statt. Neuspender sind herzlich willkommen. Denken Sie daran, vor der Blutspende genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Berechnen Sie genügend Zeit ein. Es wird ein Imbiss und ein Getränk abgegeben. Nachbarschaftshilfe Kelleramt

 

 

Gottesdienste zu Ostern. Am Karfreitag, 29. März findet um 9.30h in der Kapelle Islisberg eine Kreuzwegs-Andacht statt. Um 15.00h ist in der Pfarrkirche Oberlunkhofen die traditionelle Karfreitagsliturgie mit dem Kirchenchor. Am Abend ist ein Projekt von der kirchlichen Jugendarbeit: Eine Nachtwanderung mit Fackeln (Anmeldung via Pfarramt Lunkhofen). Am Karsamstag, 30. März ist um 21.00h unsere stimmungsvolle Osternachtsfeier mit Beginn auf dem Kirchplatz beim Osterfeuer.

Anschliessend offeriert die Kirchgemeinde einen Apéro und Ostereier-Tütschen. Und es gibt die Möglichkeit zum Grillieren (Wurst selber mitbringen). Am Ostersonntag, 31. März ist ein Festgottesdienst um 9.30h in der Kirche Oberlunkhofen mit dem Kirchenchor. Er wird die «Missa Pro Patria» aufführen. Im Anschluss offeriert die Kirchgemeinde ein Apéro.

 

Osterkerzen. Ab Ostersonntag liegen in unseren Kirchen und Kapellen gesegnete Osterkerzen auf.

Eine Kerze pro Haushalt ist ein Geschenk der Kirchgemeinde und kann gratis mitgenommen werden (jede übrige Kerze kostet 10.- Fr). Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kirche kommen kann, kann sich auf dem Pfarramt melden. Gerne bringen wir Ihnen auch eine Osterkerze nach Hause.

 

Kirchenchor Lunkofen. Spass am Singen? Dann sing mit uns! Denn gemeinsam macht es noch mehr Spass. Wir sind ein Gesangsverein mit Mitgliedern alle Konfessionen aus Oberlunkhofen und den umliegenden Gemeinden. Mit Literatur aus allen Epochen und Stilrichtungen gestalten wir eindrückliche Konzerte und Gottesdienste in der Umgebung. Wir studieren die Stücke mit viel Geduld und Humor ein, auch Anfänger brauchen keine Scheu zu haben, bei uns einzusteigen – für ein Projekt und länger. Informationen: www.lunkhofen.ch / singen@lunkhofen.ch / 076 220 50 61 (Dirigent Philip Scherer)