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Trockenheit: Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 verfügt das DGS bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand im gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätze. Gas- und Elektrogrills sind bei vorsichtigem Einsatz erlaubt. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten
Auch im Siedlungsgebiet ist Vorsicht geboten. Grillieren ist erlaubt, sofern mehr als 50 Meter Abstand zum Wald besteht.
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind nicht im Freien feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vollständig löschen vor dem Verlassen

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Die Behörden beobachten die Lage weiterhin und passen die Gefahrenstufe bei Bedarf an.

Merkblatt Trockenheit Stufe 4 [pdf, 511 KB]