Hundehaltung

Hundehaltung

 Der Bundesrat hat im April 2008 die revidierte eidg. Tierschutzverordnung verabschiedet. Sie ist per 1. September 2008 in Kraft getreten. Nach Art. 68 der genannten Verordnung müssen Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich seit dem 1. September 2008 einen Hund anschaffen, mit diesem obligatorisch einen Erziehungskurs besuchen. In einer Übergangsfrist von 2 Jahren bestehen Sonderregelungen. Im Veterinärdienst sind dazu diverse Anfragen von Hundehaltenden eingegangen. Die häufigsten Fragen und Antworten wurden zusammengefasst und in einem Merkblatt festgehalten.

FAQ_oblig_Hundeausbildung  [PDF, 82.0 KB]

Der Gesetzgeber will mit den neuen Ausbildungsbestimmungen weniger die potentiell gefährlichen Hunde in den Griff bekommen sondern allgemein das Verständnis für die Bedürfnisse von Hunden fördern und damit die Tierschutzsituation in den Hundehaltungen nachhaltig verbessern. Unter www.tiererichtighalten.ch finden sich weitere nützliche Informationen zu den neuen Vorschriften, zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Haltung von Tieren.